Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Team ZukunftsQuartiere GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Walliczek, Gotzinger Straße 8, 81371 München, im Folgenden „Veranstalter“ genannt und dem jeweiligen Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Ticketverkauf vom Veranstalter an den Kunden für die jeweils aktuell angebotene Veranstaltung Münchner Quartierskongress. Der Kunde kann über die Website des Veranstalters einen Kauf von Tickets für die jeweilige Veranstaltung vornehmen. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs der Tickets kommt ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist. Bei Auslegungsschwierigkeiten gelten immer diese deutschsprachigen AGB. Der Kunde hat das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss mittels Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten.

§2 Abwicklung des Vertrages

Mit Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises fällig. Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf Rechnung. Im Anschluss an den Bestellvorgang erhält der Kunde die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde erhält keine weiteren Tickets per Post oder Fax. Er ist selbst für die Aufbewahrung und Mitführung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich. Der Kunde ist bei der Inanspruchnahme von vergünstigten Tickets (z.B. Startup/NGO) dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise auf Nachfrage vorzulegen. Für den Fall, dass der Kunde dem nicht nachkommt, steht dem Veranstalter das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Nachweispflicht vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich herausstellt, dass der Kunde eigentlich nicht für die entsprechende Ticketart berechtigt ist, wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, den Vertrag anzufechten.  

§3 Rechte und Pflichten

Der Veranstalter bietet Informationen und Vorträge für seine Kunden und stellt eine Plattform zum informativen Austausch der Kunden untereinander zur Verfügung. Zur Sicherstellung und Verwirklichung des Vertragszwecks kann sich der Veranstalter auch technischer Mittel wie beispielsweise Video- und Chatsysteme bedienen.
Der Veranstalter hat das Recht, den Ablauf, den Inhalt und die Orte der jeweiligen Veranstaltungen kurzfristig zu ändern. Der Veranstalter wird – soweit möglich – für gleichwertigen Ersatz sorgen. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten die Veranstaltung bei berechtigtem Interesse online abzuhalten. Bei einer Online-Veranstaltung stellt der Veranstalter – soweit möglich – sicher, dass sowohl die Inhalte der Veranstaltung als auch die Möglichkeit der Kunden sich untereinander zu vernetzen weitestgehend so gut wie möglich dem Standard einer Präsenzveranstaltung entsprechen. Hierfür nutzt der Veranstalter geeignete technische Mittel, um den Informations- und Vernetzungszweck der jeweiligen Veranstaltung zu erfüllen. Hieraus ergibt sich für den Kunden kein Recht zum Rücktritt und/oder zur Stornierung seiner Tickets. Der Erwerber versichert, dass die Person, für die er das Ticket erwirbt, tatsächlich die Anforderungen (z.B. Startup/NGO) an das erworbene Ticket erfüllt. Für den Fall, dass die persönlichen Anforderungen nicht zu der Art des Tickets passen, wird kein Teilnahmerecht an der Veranstaltung erworben, weswegen der Einlass verweigert werden kann.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Kunden die Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, zum Beispiel aber nicht ausschließlich, dass er im gesamten Veranstaltungsbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung, FFP-2 Maske oder medizinische Gesichtsmaske trägt.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Besucher, die den Veranstaltungsbereich betreten, gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu registrieren, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Veranstalter erbrachten/zu erbringenden Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Handlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit etwaiger Handlungen/Aktionen selbst zu überprüfen und sich rechtskonform zu verhalten. Sofern Dritte Ansprüche nach den voran gegangenen Ziffern gegenüber dem Veranstalter geltend machen, wird der Veranstalter den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstalter insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, ihn bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit dem Veranstalter kein Mitverschulden zur Last fällt. In diesem Fall ist die Freistellung, um den Mitverschuldensanteil zu kürzen.
Wenn sich ein Kunde im Namen einer anderen Person registriert, muss sichergestellt sein, dass die teilnehmende Person diese Bedingungen kennt und akzeptiert. Durch das Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars erklärt und garantiert der Kunde, dass die teilnehmende Person auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht wurde und diese Bedingungen akzeptiert hat.
Der Veranstalter ist berechtigt, einem Kunden den Besuch des Münchner Quartierskongress nur dann zu gestatten, wenn der Kunde gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften entsprechende Nachweise über ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bzw. das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS -CoV-2 vorlegt.
Kunden, die aus den vorliegenden Gründen vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen sind, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet und haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketentgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Um die Einhaltung gesetzlich der behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist der Veranstalter berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Der Veranstalter kann deshalb Kunden den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren. Wenn ein Kunde, der an einem Veranstaltungstag das Veranstaltungsgelände betritt, um die Veranstaltung zu besuchen, an diesem Tag wegen vorgenannter Beschränkungen nicht zumindest einen Teil eines Veranstaltungsbereichs besuchen darf, kann der Kunde die Erstattung des Ticketentgelts verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§4 Absage, Verschiebung, Stornierung durch den Veranstalter

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Kunden hieraus weder Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte noch irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge höherer Gewalt oder aus anderen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen am der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Sollte die Veranstaltung verschoben werden, stellt der Veranstalter dem Kunden Eintrittskarten für die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, weil er die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar geworden ist, dann haftet der Veranstalter nicht für Schäden und Nachteile, die sich für den Kunden aus der Absage der Veranstaltung ergeben.

§5 Fotos und Aufzeichnungen

Die Kunden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass vor und während der gesamten Veranstaltungen Fotos und Aufnahmen von ihm gemacht und von dem Veranstalter im Internet, den Printmedien und anderen Medien veröffentlicht, verbreitet und weitergegeben werden dürfen.

§6 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet er nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein vom Veranstalter zu beherrschendem Risiko handelt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§7 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart. Sollten eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 01.09.2022